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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

die folgenden Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns bei der Vermittlung von Reiseleistungen. Dabei sind  xclusio Reiseagenturen  selbst nicht Leistungsträger.

1. Rechtsstellung von  xclusio Reiseagenturen
xclusio Reiseagenturen  vermittelt fremde Reiseleistungen und hat daher die Stellung eines Vermittlers zwischen Ihnen und dem Anbieter der jeweiligen Reiseleistung (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Hotel, Autovermieter, Reiseversicherung usw.). Für die Erbringung der eigentlichen Reiseleistungen gelten die Geschäftsbedingungen oder Beförderungsbedingungen der Leistungsträger.

2. Vermittlungsvertrag
Mit Ihrer Anmeldung (schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch) beauftragen Sie  xclusio Reiseagenturen  mit der Vermittlung einer Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen. An diesen Auftrag sind Sie nach Eingang bei  xclusio Reiseagenturen  bis zum Ablauf der folgenden beiden Werktage gebunden und haften neben den weiteren angemeldeten Teilnehmern gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen aller angemeldeten Teilnehmer. Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich eines Irrtums. Innerhalb des Zeitraumes von drei Werktagen nehmen  xclusio Reiseagenturen  den Vermittlungsauftrag an oder teilt Ihnen mit, dass die Vermittlung der Reiseleistung oder der Reiseleistungen nicht möglich ist. Die Annahme des Vermittlungsauftrages erklärt  xclusio Reiseagenturen  durch Übermittlung einer Buchungsbestätigung oder Rechnung. Damit ist die Vermittlung abgeschlossen. Nachträgliche Änderungen (Umbuchungen, Stornierungen, etc.)  sind neue Aufträge der xclusio gegenüber und werden als solche angesehen. Sie bedürfen entweder der mündlichen oder schriftlichen Aufforderung zur Durchführung solcher Aktionen.


3. Zahlung, Aushändigung der Reiseunterlagen und Prüfungspflicht
Der Preis der vermittelten Reiseleistung oder Reiseleistungen ist ohne Abzug bis zu dem in der Buchungsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zeitpunkt im Voraus zur Zahlung fällig. Die nicht fristgerechte Zahlung gilt als Rücktritt vom Vermittlungsvertrag (vgl. Nr. 6). 
Nach Eingang der vollständigen Zahlung stehen die Reiseunterlagen in den Geschäftsräumen von  xclusio Reiseagenturen  zur Abholung zur Verfügung, es sei denn, die Reiseunterlagen werden vereinbarungsgemäß (ggfs. gegen Zuschlag) beim Leistungsträger zur Abholung hinterlegt (z. B. Flugscheine am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft am Flughafen). Auf Wunsch der Kundin oder des Kunden versendet  xclusio Reiseagenturen  die Reiseunterlagen ohne Zusatzkosten per gewöhnlichen Brief (auf Wunsch der Kundin oder

des Kunden gegen Erstattung der Mehrkosten auch per Express oder Kurier) an die letzte bekannte Anschrift der Kundin oder des Kunden, allerdings ausschließlich auf Gefahr der Kundin oder des Kunden.  xclusio Reiseagenturen  übernehmen hierfür, insbesondere für den zufälligen Untergang (z. B. Verlust während des Versands) und die nicht rechtzeitige Zustellung, keine Haftung.
Als Kundin oder Kunde von  xclusio Reiseagenturen  sind Sie verpflichtet, die erhaltenen Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und etwaige Mängel umgehend zu rügen. Abweichungen gegenüber einer von  xclusio Reiseagenturen  bestätigten Reiseleistung gelten als genehmigt, wenn eine schriftliche Mängelrüge nicht innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Reiseunterlagen bei  xclusio Reiseagenturen  eingeht.

4. Preisänderungen
Preisänderungen bleiben  xclusio Reiseagenturen  auch nach Zugang der Buchungsbestätigung oder Rechnung aufgrund von Änderungen bei den Währungsparitäten und Flugpreisen der Fluggesellschaften sowie anderen unvorhersehbaren Ereignissen wie der Veränderung behördlich festgelegter Steuern und Gebühren (z. B. kurzfristige Erhöhung von Flughafengebühren) vorbehalten.

5. Umbuchung

Bei Umbuchungen vor der Abreise ist  xclusio Reiseagenturen , soweit Umbuchungen nach den Geschäftsbedingungen oder Beförderungsbedingungen des Leistungsträgers oder der Leistungsträger möglich sind, berechtigt, im Wege des Aufwendungsersatzanspruches die hierfür vom jeweiligen Leistungsträger (Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Hotel, Autovermieter, Reiseversicherung usw.) berechneten Entgelte sowie für den dann erneuten Auftrag der Änderung,  ein Entgelt von 75 Euro/ Person zu verlangen. An Leistungsträger gestellte Kulanzanträge/Bearbeitungen werde zusätzlich mit 50,-€ berechnet.

Fremdgebühren der Leistungsträger werden grundsätzlich weiterberechnet. Dies gilt für jegliche Gründe, auch dritter Kräfte.

 

6. Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vermittlungsvertrag ist nur nach den Geschäftsbedingungen oder Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträgers und  zu den ggfs. von dem Leistungsträger oder den Leistungsträgern berechneten Entgelten möglich.

Änderungen nach Beendigung des Vermittlungsvertrages (Stornierungen) werden als neuer Auftrag gewertet und es mit einem Entgelt von 75 Euro pro Person für die Aufwendungen von  xclusio Reiseagenturen belegt.  Das betrifft ebenfalls den Rücktritt / Umbuchung auf Grund dritter Kräfte unabhängig von den eventuellen

Gebühren/Erstattungen etc. seitens der Leistungsträger. Die xclusio Reiseagenturen  empfehlen daher für die Buchung jeder Reiseleistung den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Als Rücktritt vom Vermittlungsvertrag gilt auch eine nicht fristgerechte Zahlung (vgl. Nr. 3).

 

 

7. Beratungsentgelte

Durch den Aufwand an Beratungszeit, Rechercheintensität und Ausarbeitungszeit behält sich die xclusio Ltd. vor, Reisen, die nach intensiver Arbeit dann durch den Kunden anderweitig gebucht werden, die entsprechend aufgewandte Arbeitszeit in Rechnung zu stellen. Das Ausnutzen der Dienstleistung ohne Honorierung stellt eine wirtschaftlich nicht vertretbaren Zustand dar.

8. Einreisebestimmungen
Bei Reisen in das Ausland sind Sie als Kundin oder Kunde von  xclusio Reiseagenturen  für die Einhaltung der

jeweiligen Einreisebestimmungen (Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften usw.) selbst verantwortlich. Soweit  xclusio Reiseagenturen  dazu Auskünfte nach den zur Verfügung stehenden Unterlagen

erteilt, sind sie unverbindlich und begründen bei Unrichtigkeit keinen Schadenersatzanspruch.

9. Haftung
xclusio Reiseagenturen  nimmt die Vermittlung einer Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor, haftet aber nicht für die vertragsgemäße Erbringung der eigentlichen Reiseleistung oder Reiseleistungen. Soweit  xclusio Reiseagenturen  haften, ist die Haftung außer bei Körperschäden, soweit sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, auf den dreifachen Betrag des Preises für die vermittelte Reiseleistung begrenzt. Für leichte Fahrlässigkeit haften  xclusio Reiseagenturen  nicht.

10. Sonstiges
Etwaige Ansprüche gegen  xclusio Reiseagenturen  aus dem Vermittlungsvertrag müssen unabhängig vom Rechtsgrund innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise schriftlich geltend gemacht werden. Maßgebend ist der Eingang bei  den xclusio Reiseagenturen . Ansprüche bei Versäumen dieser Frist entfallen nur dann nicht, wenn die Geltendmachung unverschuldet unterblieben ist. In solchen Fällen beginnt die Monatsfrist am Tag nach Wegfall des Hinderungsgrundes.
Ansprüche gegen  die xclusio Reiseagenturen , ausgenommen Ansprüche aus unerlaubter Handlung, verjähren nach sechs Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Sind Ansprüche gegen  xclusio Reiseagenturen  fristgerecht geltend gemacht worden, ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem  xclusio Reiseagenturen  die Ansprüche zurückweist.
Eine Abtretung etwaiger Ansprüche gegen  xclusio Reiseagenturen  an Dritte, auch an den Ehepartner und Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für etwaige Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag als auch für deliktische Ansprüche. Die gerichtliche Geltendmachung etwaiger Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen ist ebenfalls ausgeschlossen.
Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag wird deutsches Recht vereinbart und ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand Siegburg.
Sollten eine Bestimmung oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

11.  xclusio Reiseagenturen  als Veranstalter

Sollte  xclusio Reiseagenturen  ein spezielles Produkt unter dem eigenen Namen anbieten, treten  xclusio Reiseagenturen  als Veranstalter ein und ist auch haftbar. In diesem Fall gelten Storno und Umbuchungsbedingungen. Diese sind in den Angeboten bzw. in der Rechnung zu lesen und sind rechtskräftig.

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